Die Rituelle Reinheit

Die rituelle Reinheit (arab.: Ṭahāra an in-Naǧāsātطَهَارَةٌ عَنِ النَّجَاسَاتِ) ist die erste Vorbedingung für das rituelle Gebet. Sie besteht aus zwei Teilen:

  1. Die kleine rituelle Reinheit; sie ist der Zustand des Freiseins von kleiner ritueller Unreinheit (arab.: Ḥadaṯ aṣġar حَدَثٌ أَصْغَرٌ ); sie wird (wieder)erlangt durch die kleine rituelle Waschung (auch bekannt als Gebetswaschung; Wuḍūʾوُضُوءٌ)
  2. Die große rituelle Reinheit; sie ist der Zustand des Freiseins von großer ritueller Unreinheit (arab.: Ḥadaṯ akbarحَدَثٌ أَكْبَرٌ); sie wird (wieder)erlangt durch die große rituelle Waschung (auch bekannt als Ganzkörperwaschung oder rituelles Bad; arab.: Ġuslغُسْلٌ)

Genau genommen besteht die Vorbedingung der rituellen Reinheit darin, freizusein von ritueller Unreinheit, und nicht, sich von ritueller Unreinheit zu befreien. Das heißt, die Waschungen sind nur dann erforderlich, wenn die rituelle Reinheit (große oder kleine) wiederhergestellt werden muss. Sie sind also nur Mittel zum Zweck und nicht an und für sich gottesdienstliche Taten (weshalb die Waschungen in der ḥanafitischen Rechtsschule auch dann gültig sind, wenn man sie nicht bewusst beabsichtigt hat).


Quelle: Die Inhalte dieser Darstellung beruhen auf den Erläuterungen von Shaykh Faraz Rabbani aus seinem Online-Kurs über ḥanafītisches Recht in Bezug auf den Gottesdienst (Islamic Law for Seekers (Hanafi): Worship) auf SeekersHub.org, welche sich hauptsächlich auf das Werk Al-Muḫtar des ḥanafītischen Rechtsgelehrten Abu l-Iḫlāṣ Ḥasan aš-Šurunbulālī (599-683 n.H.) sowie dessen Kommentar dazu, Al-Iḫtiyar li taʿlīl al-Muḫtar, und weitere Werke über ḥanafītisches Recht stützen.

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